Die 45 Mobbing-Handlungen nach Leymann

Der bedeutende Mobbing-Forscher Heinz Leymann klassifizierte die 45 verschiedenen, von ihm beobachteten Mobbing-Handlungen in die folgenden fünf Gruppen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass oftmals eine Mobbing-Handlung allein noch kein Mobbing ausmacht. Nach Leymann geht es um

1.Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen:

  • Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
  • Man wird ständig unterbrochen.
  • Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
  • Anschreien oder lautes Schimpfen.
  • Ständige Kritik an der Arbeit.
  • Ständige Kritik am Privatleben.
  • Telefonterror.
  • Mündliche Drohungen.
  • Schriftliche Drohungen.
  • Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten.
  • Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht.


2.Angriffe auf die sozialen Beziehungen:

  • Man spricht nicht mehr mit dem Betroffenen.
  • Man lässt sich nicht ansprechen.
  • Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen.
  • Den Arbeitskollegen/innen wird verboten, den/die Betroffenen anzusprechen.
  • Man wird "wie Luft" behandelt.

3.Auswirkungen auf das soziale Ansehen:

  • Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen.
  • Man verbreitet Gerüchte.
  • Man macht jemanden lächerlich.
  • Man verdächtigt jemanden, psychischkrank zu sein.
  • Man will jemanden zu einerpsychiatrischen Untersuchung zwingen.
  • Man macht sich über eine Behinderung lustig.
  • Man imitiert den Gang, die Stimme, oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen.
  • Man greift die politische oderreligiöse Einstellung an.
  • Man macht sich über das Privatlebenlustig.
  • Man macht sich über die Nationalität lustig.
  • Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen.
  • Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher od. kränkender Weise.
  • Man stellt die Entscheidungen des Betroffenen in Frage.
  • Man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte o. a. entwürdigende Ausdrücke nach.
  • Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote.

 

 

 

4.Angriffe auf die Qualität der Berufs- u. Lebenssituation:

  • Man weist dem Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu.
  • Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann.
  • Man gibt ihm sinnlose Arbeitsaufgaben.
  • Man gibt ihm Aufgaben weit untereigentlichem Können.
  • Man gibt ihm ständig neue Aufgaben.
  • Man gibt ihm "kränkende" Arbeitsaufgaben.
  • Man gibt dem Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikation übersteigen, um ihn zu diskreditieren.

 

5.Angriffe auf die Gesundheit:

  • Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten.
  • Androhung körperlicher Gewalt.
  • Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemandem einen "Denkzettel" zu verpassen.
  • Körperliche Misshandlung.
  • Man verursacht Kosten für den/die Betroffene, um ihm/ihr zu schaden.
  • Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des/der Betroffenen an.
  • Sexuelle Handgreiflichkeiten.

 

 

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